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Die Reichsbetriebsnummer

Bastian Brücker • Jan. 27, 2022

Als Bestandteil Maschinellen Berichtswesen - MB

 

Der gesamte Themenbereich Maschinelles Berichtswesen, Reichsbetriebskartei und Reichbetriebsnummer ist sehr komplex und umfangreich. Daher soll und kann hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden. Für einen Großteil der Sammler, dürfe eher interessant sein welche Firma sich hinter welcher Reichsbetriebsnummer verbirgt. Wer aber über den Tellerrand hinaus gucken möchte und etwas über den Aufbau der Reichsbetriebsnummer wissen möchte, für den ist dieser Beitrag gedacht.

 

Das Maschinellen Berichtswesen – MB wurde eingeführt um verschiedensten Dienststellen (Rüstungsinspektionen, -kommandos etc.) einen Überblick über die Betriebsverhältnisse der einzelnen Firmen zu verschaffen, mit deren Hilfe dann wiederum Statistiken erstellt werden konnten, Maßnahmen zur Wirtschaftslenkungen (Rohstoffversorgung etc.) getroffen wurden, oder um einen Überblick zu bekommen wie viele Menschen in welchen Wirtschaftsbereichen eingesetzt wurden.

 

Da es eine Unmenge von verschiedensten Dienststellen gab, die wiederum die unterschiedlichsten Anfragen stellen kann man sich vorstellen was es für einen Aufwand für die Betriebe war. all diese Anfragen zu beantworten. Ziel war es daher, dass Ganze so weit wie möglich zu vereinfachen.

 

Firmen mussten bis zu 30 Meldungen allein über den Beschäftigungsstand ihrer Firma machen. Um Entlastung zu schaffen, hat man ein Meldeformular eingeführt, nämlich die sogenannte Beschäftigungsmeldung. Diese wurde von den Betrieben einmal im Monat ausgefüllt und an die Bezirksstellen versendet, von wo aus diese dann an die anfragenden Dienststellen weitergeleitet wurde. Diese Meldungen mussten entsprechend oft vervielfältigt werden. Dazu wurde die Meldung auf eine Lochkarte übertragen und von dieser mit einer Tabellier-Maschine auf eine Matrize übertragen. Da sich dieses Verfahren nicht bewährt hat, ist man dazu übergegangen aus der Lochkarte mit Hilfe der Tabellier-Maschine auf Transparentpapier zu schrieben. Dieses Transparentpapier ist vergleichsweise wie Butterbrotpapier. Aber man hat auch hier eigentlich die Meldung des Betriebes noch doppelt erfasst. Erst auf der Lochkarte, dann auf dem Transparentpapier. Daher ist man später dazu übergegangen die Beschäftigungsmeldungen direkt auf Transparentpapier zu schreiben und dieses musste dann nur noch entsprechend oft gelichtpaust werden.

 

Um aber Summenzahlen verarbeiten zu können, wäre es zu umständlich gewesen alle Einzelmeldungen zu erfassen. Solche Zahlen könnten z.B. sein wie viele Beschäftige in einem bestimmten Industriezweig arbeiten und/oder in einer bestimmten Region. Hierzu hat man sich dem Lochkartenverfahren bedient. Dazu werden die Meldungen auf eine Lochkarte übertragen und die Tabellier-Maschinen ermittelten nach Einstellung der entsprechenden Parameter, die gewünschten Summen. Da diese Summenermittlung maschinell erfolgte, leitete sich daraus der Begriff Maschinelles Berichtswesen hab.

 

Teil dies Maschinellen Berichtswesen war die Reichsbetriebskarte, die als einheitliches Auskunftsmittel über betriebliche Angaben zur Benutzung bei allen Behörden und Dienststellen des Staates, der Wirtschaft und auch der Partei und deren angeschlossenen Verbänden diente. Zur Identifizierung der Firmen und zur besseren Datenverarbeitung erhielten alle Firmen eine Reichsbetriebsnummer. Wie diese aufgebaut war zeigt eine zeitgenössische Zusammenfassung die hier wiedergegeben wird.

Es folgt ein Schreiben des Reichsminsters für Bewaffnung und Munition vom 25. Juni 1943 berüglich der Reichsbetriebsnummer das hier im vollem Unmfang wiedergegeben wird.n (Quelle: Bundesarchiv Bestand R3/Nr. 513)


 

Maschinelles Berichtswesen BerlinSW 19, 25.6.43

 

des Reichsministers für Bewaffnung

 

Und Munition

 

Az, 69 MB (III, 7)

 

Nr. 03527/43

 



Betr.: Reichsbetriebs-Nummer(RB Nr.)

 

Bezug: Rü MB III v.23.07.1942 betr. Reichsnummerung der Betriebe

 

OKW 13 eWStb/W RÜ I (ZK) Nr.11 191/39 g vom 4.3.39

 

betr.Einführung der Wehrmachtnr. (W-Nr.)

 

OKW 13 eWStb/W RÜ I (ZK) Nr.11 191/39 g II Ang.v.25.4.39

 

Betr.Einführung der Wehrmachtnr. (W-Nr.)

 

OKW 13 eWStb/W RÜ (IW Zk) v. Juni 1938 betr. der Einführung der W-Nr.

 

Unter Aufhebung der vorstehend genannten Verfügungen wird zur Durchführung der
Reichsbetriebs-Nummerung gemäß Erlass des RM.f.B.u.M Nr. 120/Be II 13 /Le vom 2.6.42 folgendes angeordnet:

 

 1.  Alle Betriebe des Deutsches Reiches erhalten eine Betriebsnummer. Diese Nummer wird Reichsbetriebs-Nummer (RB Nr.) genannt. Während des Krieges erhalten nur die Betriebe eine RB Nr., für die ein rüstungswirtschaftliches Bedürfnis besteht.

 

Die Betriebe der Reichsgruppe Industrie werden jedoch restlos erfasst (vergl. Z. 8). Erweiterungen werden von Fall zu Fall bekanntgegeben.

 

 2.  Die Reichsbetrieb-Nummer wird von den MB-Bezirksstellen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition, in deren Bereich der Betrieb liegt, erteilt. Für Betriebe mit mehreren Betriebsstätten in mehreren Rü In-Bezirken wird die Nummer vom RM.f.B.u.M MB festgesetzt, wenn ein Bedürfnis besteht, diese zusammengehörigen Betriebe als zu einer Leitung gehörig zu kennzeichnen.

 

Mit der Durchführung der Nummer können hilfsweise für bestimmte Betriebsgruppen andere Organisationen oder Dienststellen betraut werden.

 

 3.  Betrieb im Sinne dieser Vorschriften ist die örtliche Betriebseinheit.

 

 a.  Im Bereich der Reichsgruppe Industrie gehören zur örtlichen Betriebseinheit selbstständige örtlich verbundene Produktionsstätten mit den Neben- und Hilfsbetrieben, Lagerhaltungen einschl. etwaiger Zentralläger, zentralen Anlagen (z.B. Kraftzentral etc.), Verwaltungen, auch wenn dies von verwaltungsmässig örtlich getrennten Betrieben und Einrichtungen betreut werden. Verwaltungen, Betriebs- und Verkaufsorganisationen, die nicht mit einem Betrieb örtlich verbunden sind, z.B. Zentralverwaltungen, Verkaufsabteilungen u.a., gelten als selbstständige Betriebe

 

 b.  Im Bereich der Reichsgruppe Handwerk: Jeder selbständige Handwerksbetrieb, der in die Handwerkerrolle eingetragen ist. Hierzu
                               gehören auch die Landeslieferungsgenossenschaften;

 

 c.  im Bereich der Reichsgruppe Handel *

 

 d.  im Bereich der Reichsgruppe Banken *

 

 e.                                                          Versicherungen *

 

f.                                                               Energiewirtschaft *

 

g.                                                             Fremdenverkehr *

 

 h.                                                         Verkehr *

 

* wird noch bekanntgegeben und ist sodann nachzutragen

 

 4.  Die Reichsbetriebs-Nummer besteht aus

 

 a.  Einer einstelligen Ziffer, die die Zugehörigkeit zu den einzelnen Reichsgruppen der gewerblichen Wirtschaft bezeichnet
  (
Reichsgruppenleitzahl)

 

 b.  Einer Kreiskennziffer , die die geographische Lage des Betriebes kennzeichnet,

 

 c.  Einer laufenden Nummer , die den einzelnen Betrieb selbst kennzeichnet.

Durch die Überführung der früheren Wehrmachtfirmen-Nummer in die Reichsbetriebsnummer ist folgender Zustand eingetreten:

Eine Wehrmachtfirmen-Nummer haben alle wehrwirtschaftlichen wichtigen Betriebe ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu einer Reichsgruppe erhalten. Da die Kreiskennziffer und die laufende Betriebsnummer unverändert in die Reichsbetriebs-Nummer überführt wurde, verteilen sich die Betriebe mit einer alten W-Nr. auf die Reichsgruppe wie folgt:

 

 5.  Wenn Reichsgruppe nicht feststellbar.

 

Um die Erteilung von alten W-Nr. während der Übergangszeit nicht unmöglich zu machen, wurde angeordnet, die neu hinzukommenden Betriebe der Reichsgruppe Industrie mit der laufenden Nr. 5000 beginnend zu erfassen. Diese Einschränkung ist nicht mehr nötig. Neue Firmen im Bereiche der Reichsgruppe Industrie können daher von jetzt an auch innerhalb der entstandenen Lücken benummert werden, wobei es dem MB-Bezirksstellen freigestellt ist, nur die rüstungswirtschaftlichen wichtigen Betriebe mit Nummern unter 5000 zu versehen. Alte W-Nr., die gelöscht sind, dürfen nicht mehr besetzt werden. Das gleiche gilt für die RB Nr. im Bereich der Reichsgruppe Industrie, damit Verwechslungen vermieden werden. Sollte in Einzelfällen anders verfahren worden seien, so sind die Fälle im einzelnen zu melden.

 

Die durch die Übernahme in andere Reichsgruppen als „0“ frei gewordenen laufenden Nummern im Bereiche der Reichsgruppe Industrie sind bis auf weiteres ebenfalls nicht zu belegen. Für die übrigen Reichsgruppen gilt diese Einschränkung nicht.

 

Gehören Betriebe mehren Reichsgruppen an, so behalten sie ihre bei der Reichsgruppe erhaltene laufende Nummer auch in den Listen der übrigen Reichsgruppen. Die Eintragung des Betriebsnamens ist daher in jeder Liste jeder Reichsgruppe vorzunehmen, zu der der Betrieb gehört. Da die Nummern nicht in alle Reichsgruppen gleichzeitig für den Gesamtbereich angeordnet wird, wird vermieden, dass eine schon in einer anderen Reichsgruppe erteilte Nummer nochmals durch einen Betrieb einer weiteren Reichsgruppe belegt ist.

Bei Neuerteilung von Reichsbetriebs-Nummern erhalten Betriebe, die zu mehreren Reichsgruppen gehören eine RB Nr mit der Leitzahl der Reichsgruppe, auf die der Hauptteil der Beschäftigten entfällt. Dabei ist grundsätzlich das Beschäftigungsverhältnis im Zeitpunkt der Reichsbetriebsnummerung zugrundezulegen. Nur bei Saisonbetrieben ist der Saisonhöchststand der einzelnen Betriebsteile in Ansatz zu bringen. Gehört z.B. ein Betrieb mit 50 Beschäftigten der Reichsgruppe Industrie, mit 20 der Reichsgruppe Handwerk und mit 10 der Reichsgruppe Handel an, so erhält er in der Reichsbetriebs-Nummer die Leitzahl 0. Danach ist nach Absatz 1 zu verfahren.

Die Kombination mit anderen Reichsgruppen wird durch Anhängen eines kleinen lateinischen Buchstabens ausgedrückt. Dabei bedeuten die einzelnen Buchstaben folgende Kombination:

 

a = Kombination mit Reichsgruppe   Industrie

 

b =                            Handwerk

 

c =                    Handel

 

d =                   Banken

 

e =                   Versicherungen

 

f =                    Energiewirtschaft

 

g =                   Fremdenverkehr

 

h =                   Verkehr

 

i =                    Reichsnährstand

 

k =                   Reichspressekammer

 

l =                    Reichsschrifttumskammer

 



Beispiel:

Ein Betrieb der den Reichsgruppen Industrie und Handwerk angehört und bei dem der Hauptteil der Beschäftigten auf die Industrie entfällt, hat folgende RB Nr. 0/0510/2512 b

 

Unbeachtet dessen ist er in den Kreisnummernbogen der –Reichsgruppe 1 und ebenfalls mit gleicher Leitzahl (0) und gleichem Buchstabenzusatz.

 

Die Kombination mit 2 oder mehr Reichsgruppen wird entsprechend durch Anhängen von 2 oder mehr kleinen lateinischen Buchstaben zum Ausdruck gebracht. Kombination mit mehr als 2 Reichsgruppen sind sehr große Seltenheit.

 

Ein Betrieb, der Reichsgruppe Industrie, Handwerk und Handel angehört und bei dem der Hauptanteil der Beschäftigten auf die Reichsgruppe Industrie entfällt hat folgende RB Nr.0/0510/2114 bc.

 

Soweit feststeht, dass die auf die einzelnen Reichsgruppen entfallenen örtlichen zusammenhängenden Betriebsteile eines gemischten Betriebes wirtschaftlich völlig selbstständige Einheiten darstellen, erhält jeder dieser selbstständigen Betriebsteile eine Reichsbetriebsnummer mit der für ihn in Betracht kommenden Reichsgruppenleitzahl.

 

Die angehängten Buchstaben werden in der Stammlochkarte mitgelocht. Über ihre Behandlung in der Stammlochkarte ergeht besondere Verfügung.

 

 6.  Entscheidend für die Zuordnung eines Betriebes zu einer oder mehreren Reichsgruppen ist die organisierte Zugehörigkeit des Betriebes. Es ist nicht das Ermessen der MB-Bezirksstellen gestellt, Entscheidungen hierüber zu treffen . Die Festsetzung der Reichsgruppenzugehörigkeit hat im Zusammenwirken mit der Industrieabteilungen, Handwerker-oder Handelsabteilung der Gauwirtschaftskammern oder den zuständigen Reichsgruppen zu geschehen.

 

Weiß ein Betrieb seine Zugehörigkeit zu einer Reichsgruppe nicht, so ist er anzuhalten, sie umgehend zu ermitteln, damit eine vorläufige Nummer mit der Leitzahl 9 vermieden wird.

 

Kies- und Tongruben, Steinbrüche u.ä. erhalten keine selbstständige Nummer; in diesen Fällen erhält nur die den Betrieb führende Firma eine RB Nr..

 

Unselbstständige Meisterbetriebe der Zigarrenindustrie sind ebenfalls nicht niederlassungsweise zu nummern, sondern erhalten je Gau und Firma eine einheitliche RB Nr. Dabei ist die Kreiskennziffer des Kreises einzusetzen, in dem die Firma mit den meisten Beschäftigten vertreten ist.


 7.  Für jedes Lochkartenverfahren, bei dem die RB Nr. eine Rolle spielt, sind besondere Eingangskontrollisten zu führen, in denen für jede Reichsbetriebs-Nummer festzulegen ist, ob sie nach den gegebenen Bestimmungen für die jeweilige Erhebung meldepflichtig ist. Die RB Nr. ist nicht nur für eine Erhebung da; deshalb beschränkt sich dieNummernverteilung z.B. auch nicht nur auf solche Betriebe der Reichsgruppe Industrie, die zur Beschäftigtenmeldung meldepflichtig sind. Diese Betriebe sind bevorzugt und beschleunigt mit einer Reichsbetriebs-Nummer zu versehen. Im übrigen erhalten alle Mitglieder einer Wirtschaftsgruppe der Reichsgruppe Industrie ohne Rücksicht auf ihre Größe oder Bedeutung eine Reichsbetriebs-Nummer (vgl. Z. 1).

 

 8.  Für jeden Kreis und innerhalb jedes Kreises für jede Reichsgruppe sind mit der laufenden Nummer 0001 beginnende Kreisnummernbögen anzulegen, in denen jede belegte Nummer mit dem Namen des Betriebes versehen ist. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Doppelbenummerungen vermieden werden. Auf die Kreisnummernbögen kann unter keinen Umständen verzichtet werden. Auch die Stammlochkarten ersetzen sie nicht, da in der Zeit zwischen Nummernerteilung und Lochung der Anschriften oder Herstellung der Stammlochkarten keine Unterlagen über die Nummernbelegung vorhanden sind. Alle derartigen Vorschläge der verschiedenen MG-Bezirksstellen gelten mit dieser Entscheidung als erledigt. Es ist zugelassen, für die Erstellung der Nummernbogen, wo sie noch nicht vorhanden sein sollten, nachträglich die Lochkarte zu benutzen; sie sind aber von der Nummerungsstelle nach Aufstellung von Hand weiterzuführen. Zur Erleichterung der Nummernkontrolle sind noch Kontrollbögen nach Anlage (1) einzurichten.

 

 9.  Für die Erteilung der Reichsbetriebs-Nummer für das Baugewerbe ist besondere Verfügung ergangen.

 

Es schließt sich zunächst die Reichsbetriebsnummern Erteilung für die Reichsgruppe Energiewirtschaft an (Reichgruppenleitzahl 5)

 

Die hierzu ergangenen Verfügungen bilden mit dieser Verfügung ein Ganzes. Die Bestimmungen dieser Verfügung sind Voraussetzung für die folgenden, wenn in letzteren nicht Ausnahmen ausdrücklich angeordnet werden. 

 

10. Für die Großfirmen (Konzerne u. dergl.) mit mehreren Fertigungsstätten – vgl. Z.2 - kann das Bedürfnis bestehen, die Einzelbetriebe solcher Firmen in allen Kreisen mit einer gleichen laufenden Nummer zu versehen. Diese Nummer wird zentral durch MB III festgesetzt. Die MB-Bezirksstellen melden die Betriebe, die nach Auffassung der MB-Bezirksstellenfür eine solche Nummerung in Frage kommen. Für die Nummerung sind die Nummer 9000 – 9999 vorgesehen. Diese Nummernreihe ist in allen Reichsgruppen für die
Reichsbetriebe-Nummererteilung durch die MB-Bezirksstellen gesperrt.

 

11.  Die MB-Bezirksstellen melden regelmäßig am 1. eines jeden Quartals, erstmalig am 01.7.43, die Zahl der erteilten Reichsbetriebsnummern nach Muster der Anlage(2). Es sind die Kreise jedes Rü Kdos mit Rü-Kdo-Zwischensumme aufzuführen und diese Zwischensummen zur MB-Bezirksstellen-Gesamtsumme zu vereinigen.

 

 12. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Karteiunterlagen der MB-Bezirksstellen und der RÜ Kdos sowie der Firmenakten im Bereiche derselben die Reichsbetriebsnummer tragen.

 

 13. Die Erteilung der Reichsbetriebsnummer wird der Firma durch eine Feldpostkarte mitgeteilt, deren Muster für die Reichsgruppen Energiewirtschaft und Industrie beigefügt sind (Anlage 3a und 3b). Für die Reichsgruppe Handel und Handwerk sind vorab die Karten für die Reichsgruppe Industrie mitzubenutzen. Bei der allgemeinen Benummerung dieser Betriebe werden hierfür besondere Musteraufgelegt. Vor Erteilung der RBNr. sind bei den Firmen mit Karteikarten nach Anlage (4) alle erforderlichen Angaben einzufordern. Die vom Betriebe zurückgekommenen Angaben sind wie folgt zu schlüsseln:

 


 

 a.  Betriebe mit der Reichsgruppe Industrie

 

Betreuung        Heer                                                   1)

 

Luftwaffe                                          2)

 

Marine                                              3)

 

Verwaltung                                     4)

 

RüKdo (allg.Gr.)                              6)

 

LWÄ                                                  7)

 

Forst-u. Holzwirtschaft                8)

 

Ernährungsamt                            9)

 



Gau der NSDAP zugleich Gauwirtschaftskammer gem. MB 116

 

LWÄ                                                                                        gem.MB 113

 

Fort- und Holzwirtschaftsämter                                     gem.MB 113 *

 

Ernährungsamt                                                                  gem.MB 113

 



*Nur eintragen, wenn eine entsprechende Betreuung eingesetzt ist, sonst immer das LWA einsetzen

 

Arbeitsamt                                                  gem. MB 112 die Numme rdes LAA und AA (vierstellig)

 

Wirtschaftsgruppe                                            gem. Anl. 2h zu Verfg. V. 23.7.42

 



 b.  Bei Handels- und Handwerksbetrieben ist die WiGr und selbstständige Fachgruppe bzw. RJC gem. Anl. (5) zu schlüsseln.

 

 14.  Änderungen der RBNr. sind den betroffenen Betrieben und allen Stellen, denen eine RBNr. bekannt gegeben ist, mitzuteilen. Die Mitteilung einer Abänderung der bereits erteilen RBNr. einer Firma der Reichsgruppe Industrie ist an MB III und die Reichsgruppe Industrie auf einem besonderen Formular zu machen. Unberührt hiervon bleiben die Bestimmungen über den Änderungsdienst dem MB gegenüber. Die Vordrucke gemäß Anlage 4 und die nähren Weisungen zur Einführung der Reichsbetriebskarte gehen den
MB-Bezirksstellen sobald wie möglich zu; es bedarf inzwischen keiner Anmahnung.

 

 15.  Für die besetzen Gebiete ergehen zu vorstehender Verfügung besondere Zusatzanordnungen.

 

Ein Kreta Ärmelband mit einer RB-Nr. aus Berlin. Es ist gut möglich, dass es sich hier um die Firma Hensel und Schuhmann aus Berlin handelt. Die Kreiskennziffer 0250 steht für Berlin und in dem Beitrag https://www.phalerika.de/sammlergenehmigung-zu-kriegszeiten wird die  Firma Hensel und Schuhmann als Hersteller des Kretabandes identifiziert. Ein endgültiger Beweis steht aber noch aus.

 

Wer eine (nicht vollständige) Übersicht der Reichsbetriebnummer haben möchte kann sich gerne bei mir melden. Ich werde diese beiden PDF Dateien dann per Mail veschicken. Mein Dank für diese Listen gilt dem User "km-spain" aus dem Wehrmacht-Awards Forum der mir sein ok gegeben hat das ich diese Liste an Interessierte weiter geben darf.. Ebenso möchte ich den User "Einzelfigur" aus dem Militaria Fundforum hervorheben, der sich sehr mit dem Thema Reichsbetriebsnummern auseinander setzt und an einer Datenbank zu diesem Thema arbeitet. Sollte unter den Lesern jemand sein der sich mit Datenbanken auskennt, und wie man diese auf einer Webseite einbauen kann... bitte melden, ich würde dann einen Kontakt herstellen.

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